Die zehn gemeinsamen Ziele der Vision für den ländlichen Raum sind die gemeinsamen Bestrebungen ländlicher Gemeinschaften und Interessenträger, die ländlichen Gebiete der EU bis zum Jahr 2040 nach ihren Vorstellungen zu gestalten.
Diese Bestrebungen ergaben sich aus den zahlreichen Gesprächen mit einem breiten Spektrum von Menschen aus sehr unterschiedlichen ländlichen Gebieten. Sie bilden die Grundlage für die Vision und die Ziele, die sowohl mit dem EU-Aktionsplan für den ländlichen Raum als auch mit dem Pakt für den ländlichen Raum erreicht werden sollen.
I. Attraktive Räume als Ergebnis einer harmonischen territorialen Entwicklung, in deren Rahmen sie ihr spezifisches Potenzial ausschöpfen können; Orte mit Chancen, wo lokale Lösungen für die lokalen Auswirkungen globaler Herausforderungen angeboten werden.
II. Ortsbezogene Governance im Mehrebenensystem entwickelt in kooperativen und partizipatorischen Ansätzen integrierte Strategien, wendet einen maßgeschneiderten Politikmix an und macht sich die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen städtischen und ländlichen Gebieten zunutze.
III. Orte, die die Ernährungssicherheit sicherstellen und wirtschaftliche Chancen, Güter und Dienstleistungen für die gesamte Gesellschaft bieten, darunter biobasierte Materialien und Energie, aber auch lokale, gemeinschaftsbasierte hochwertige Produkte und erneuerbare Energie, wobei ein fairer Anteil am erwirtschafteten Wert vor Ort verbleibt.
IV. Dynamische Gemeinschaften mit Wohlbefinden als Schwerpunkt, einschließlich Lebensperspektiven, Fairness, Wohlstand und Lebensqualität, in denen alle Menschen gut zusammenleben und arbeiten und es angemessene Kapazitäten für gegenseitige Unterstützung gibt.
V. Inklusive Gemeinschaften, die sich durch Solidarität und Fairness zwischen den Generationen auszeichnen, den Generationenwechsel sichern, offen für Neuankömmlinge sind und die Chancengleichheit für alle fördern.
VI. Blühende Naturlandschaften, die sich unter anderem durch Klimaneutralität und durch die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen auszeichnen und zu den Zielen des Grünen Deals beitragen.
VII. Orte, die digitale Innovationen uneingeschränkt nutzen und einen gleichberechtigten Zugang zu neuen Technologien und allgemeiner digitaler Kompetenz sowie die Möglichkeit zum Erwerb fortgeschrittenerer Kompetenzen bieten.
VIII. Orte für unternehmerische, innovative und qualifizierte Menschen, die gemeinsam technologischen, ökologischen und sozialen Fortschritt erzielen.
IX. Lebendige Orte, die über effiziente, zugängliche und erschwingliche öffentliche und private Dienstleistungen verfügen, einschließlich grenzüberschreitender Dienstleistungen, die maßgeschneiderte Lösungen bieten (in den Bereichen Verkehr, Bildung, Berufsbildung, Gesundheit und Pflege, einschließlich Langzeitpflege, soziales Leben und Einzelhandel).
X. Orte der Vielfalt, die ihre einzigartigen Vorzüge, Talente und Potenziale bestmöglich nutzen.